Hundefutter-Rückruf als letztes Mittel, wenn kein Hygienekonzept existiert.

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Regelmäßig geistert ein Hundefutter-Rückruf durch die Medien. Viele Hundebesitzer wähnen sich dann in falscher Sicherheit, doch der Hundefutter-Rückruf zeigt genau das Gegenteil an: die unschöne Spitze des Eisbergs. Eine unschöne Spitze ist es deswegen, weil der Hundefutter-Rückruf erkennen lässt, dass es bei dem Hersteller offenbar kein Hygienekonzept gibt, welches die Qualität in der Herstellung von Hundefutter gewährleistet.

Hundefutter: Hygienekonzepte statt Rückrufaktionen

Der Hund ist heute bester Freund, Kindersatz und häufig auch Mittelpunkt im Leben vieler Menschen. Bei einer derart engen Verbindung empfinden Hundehalter den Rückruf von gesundheitsschädlichem Hundefutter ähnlich wie Eltern den von gesundheitsschädlicher Babynahrung. Das wissen auch die Anbieter von Hundefutter ‒ doch tun sie genug, um Hundefutter-Rückruf-Aktionen vorzubeugen?

11 Rückrufaktionen von gesundheitsgefährdender Hundenahrung in nur 22 Monaten

2020 und 2021 sind EU-weit 53 Fälle von kontaminiertem Hundefutter (Trockenfutter, Nassfutter, Snacks oder Nahrungsergänzungen) vom RASFF* veröffentlicht worden. Insgesamt 28 Fälle (davon 15 allein in Deutschland) wurden als ernsthaft eingestuft. In 17 Fällen gelang es, die gesundheitsgefährdenden Produkte rechtzeitig vom Markt zu nehmen. Dennoch erreichte ernsthaft kontaminiertes Hundefutter in 11 Fällen die Verbraucher und musste zurückgerufen werden.

Hundehalter haben Angst, sind verunsichert und reagieren mit einem Vertrauensverlust

Von den 11 Hundefutter-Rückruf-Aktionen waren Tausende Hundehalter betroffen. Auch wenn deren Hunde keinen gesundheitlichen Schaden nahmen, so entstanden doch Angst und Verunsicherung bei den betroffenen Hundehaltern und allen davon emotional berührten Personen. Der entstandene Vertrauensverlust betrifft direkt die Marken der zurückgerufenen Produkte und indirekt die gesamte Branche.

In Deutschland stehen hinter den zurückgerufenen Produkten überwiegend bekannte Marken aus dem Tiernahrungsbereich sowie von großen Fach- und Einzelhandelsketten.** Sollten nicht gerade diese Unternehmen willig und finanziell in der Lage sein, ihre Produkte zumindest auf die häufigsten Kontaminationen testen zu lassen, bevor diese in den Handel kommen?

Vertrauen in die Qualitätssicherung beim Zulieferer anstelle von Sicherheit durch Tests

Folgt man den RASFF-Veröffentlichungen, dann sind die Gründe für Hundefuter-Rückruf-Aktionen in erster Linie Salmonellen, gefolgt von Enterobakterien, Cadmium, Vitamin D und Blei. Salmonellen gelten dabei als besonders heikel, da auch für die Hundehalter eine Gefahr durch Kreuzkontamination besteht.

Insgesamt sind die Gefahrenherde recht überschaubar und damit auch die Kosten für entsprechende Tests. Dennoch verlassen sich viele Anbieter von Hundefutter allein auf die Qualitätssicherung beim Zulieferer.

Hygienekonzept für die Hundegesundheit bewahrt das Verbrauchervertrauen

Während andere noch hadern, ist für Hundenahrung aus Fleischsaftgarung bereits ein Hygienekonzept in Zusammenarbeit der Hersteller mit dem TÜV entstanden. Hundetrockennahrung, Hundenassnahrung und Hundesnacks aus Fleischsaftgarung werden mikrobiologisch und chemisch vom TÜV überprüft, unter anderem auf mögliche Kontaminationen durch

  • Schwermetalle (Arsen, Blei, Quecksilber und Cadmium),
  • Mykotoxine (Aflatoxin B, G und Ochratoxin),
  • Bakterien (Enterobakterien, coli, präsumtive Bacillus cereus, Staphylokokken, Clostridium perfringens und Salmonellen),
  • Hefen und Schimmelpilze sowie
  • Vitamin D.

Die Zusammenarbeit mit einer der renommiertesten Prüfstellen Deutschlands hilft, Verbrauchervertrauen wieder aufzubauen, das zuvor durch Rückrufaktionen verloren gegangen ist. Die Botschaft: Bei Hundenahrung aus Fleischsaftgarung geht es vorrangig um die Gesundheit der Hunde und nicht um Erträge. Das werden die Verbraucher honorieren. Das Hygienekonzept für Hundenahrung aus Fleischsaftgarung eignet sich somit auch als ein Beispielgeber für alle anderen Herstellungsmethoden von Hundefutter.

Soll man sich rein auf Hundefutter-Rückruf-Aktionen verlassen?

Die Frage ist berechtigt, denn die Sorge um Leben und Gesundheit des Vierbeiners begleitet den Verbraucher zusehends. Mit zur Sorge trägt auch die Frage bei, ob alle oben geschilderten Fälle bekannt werden. Hier ist jeder Verbraucher gefragt, selbst beizutragen.

Ein Hundefutter-Rückruf-kann natürlich erst dann erfolgen, wenn ein Fall von verdorbenem Hundefutter o.ä. erkannt wurde. Und es kann nötig sein, dass eine Behörde dem Nachdruck verleiht. Eine Behörde ist hier auch der richtige Ansprechpartner für den Verbraucher.

In Deutschland wenden sich Verbraucher je nach Grund der Beanstandung an die Ämter für Lebensmittelüberwachung oder an den Verbraucherschutz oder auch an Ordnungsämter, Veterinärämter und Eichämter. Die Behörden überprüfen abgegebene oder eingesandte Proben oder überprüfen Sachverhalte oft auch vor Ort. Gut für den Verbraucher: die Beschwerde-Prüfungen sind kostenfrei.

Wenn dem Verbraucher keine Rückmeldung zum Ergebnis der Beschwerde übermittelt wird, empfiehlt sich der Gang zur Verbraucherzentralen oder zur Behörde selbst.

Was darf man sich von der Beschwerde erwarten?

Zeigt die Beschwerde, dass tatsächlich Grund zur Beanstandung besteht, kann dies in eine Hundefutter-Rückruf-Aktion münden. Ebenso kann eine Meldung über die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) an das RASFF erfolgen. Mit einer Meldung an das RASFF sollen EU-weit Verbraucher geschützt werden.

Quellen

* RASFF – Europäisches Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (https://webgate.ec.europa.eu/rasff-window/screen/list)

* https://www.produktwarnung.eu/?s=hundefutter

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