Hundesteuer: Essen lässt den Hundebesitzer tief in die Tasche greifen

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Zur Hundesteuer in Essen gibt es viele Informationen, die für jeden Hundehalter interessant sein können. Das Thema ist sehr komplex.

Wer muss Hundesteuer in Essen bezahlen?

Grundsätzlich muss jeder, der einen Vierbeiner hält, Hundesteuern in Essen bezahlen. Die Steuerpflicht gilt auch für zugelaufene Hunde. Werden diese länger als zwei Wochen gehalten, ist die Anmeldung beim Steueramt der Stadt Essen erforderlich. Wird ein Hund vorübergehend aufgenommen, weil seine Besitzer sich gerade nicht um das Tier kümmern können, darf der Aufenthalt maximal zwei Monate betragen.

Das ist aber nur dann der Fall, wenn für den Hund bereits in einem anderen Ort eine Hundesteuer entrichtet wird. Dauert der Aufenthalt länger als zwei Monate, muss auch solch ein Hund angemeldet werden. Jeder, der seinen Hund nicht rechtzeitig anmeldet, riskiert ein hohes Bußgeld.

Die übliche Steuer für einen Hund beträgt 156 Euro pro Jahr. ( Foto: Shutterstock - Maximilian100 )

Die übliche Steuer für einen Hund beträgt 156 Euro pro Jahr. ( Foto: Shutterstock – Maximilian100 )

Wie hoch ist die Hundesteuer in Essen?

Die übliche Steuer für einen Hund beträgt 156 Euro pro Jahr. Halten Sie zwei Hunde, dann müssen Sie für jedes Tier 216 Euro im Jahr entrichten. Ab dem dritten Hund beträgt die Steuer 252 Euro für jeden Vierbeiner, um den Sie sich kümmern. Sind Sie ein Hundeliebhaber und haben immer gerne einige Hunde in Ihrer Nähe, summiert sich der Betrag für die Hundesteuer in Essen zu einer beachtlichen Summe.

Noch deutlich teurer wird es, wenn Sie einen gefährlichen Hund halten. Für ein solches Tier fällt eine Steuer von 852 Euro pro Jahr an. Das ist schon sehr heftig. Vielleicht fragen Sie sich schon, welche Hunde als gefährlich angesehen werden.

Deshalb folgt hier eine kleine Übersicht:

  • Bullterrier
  • Pitbull Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • American Staffordshire Bullterrier
  • Mischlinge aus diesen Rassen

Für jeden Hund aus den aufgelisteten Rassen müssen Sie auf jeden Fall den hohen Steuersatz von 852 Euro pro Jahr bezahlen. Das ist auch dann der Fall, wenn Ihr Hund gar nicht aggressiv ist. Die hohe Besteuerung dieser Hunderassen ist so gewollt, weil dadurch die Anzahl der potenziell gefährlichen Hunde eingegrenzt werden soll.

Es kann aber auch durchaus vorkommen, dass Hunde anderer Rassen von den Behörden als gefährlich eingestuft werden.

Dazu müssen folgende Ereignisse stattgefunden haben:

  • Sämtliche Hunde, die eine Schutzausbildung abgeschlossen oder zumindest begonnen haben.
  • Hunde, die speziell zum Kampf ausgebildet wurden und dadurch eine deutlich erhöhte Aggressivität aufweisen.
  • Hunde, die fremde Menschen auf bedrohlicher Art anspringen und ihnen Angst einjagen
  • Hunde, die Wild oder andere Tiere verletzt oder gerissen haben und diese Vorfälle exakt nachweisbar sind.
  • Hunde, die grundlos andere Hunde angreifen und sie verletzen.
  • Hunde, die völlig grundlos und unvermittelt Menschen beißen, ohne dass es dafür überhaupt einen Grund gab.

Diese Liste ist ziemlich lang. Deshalb sollten Sie immer gut auf Ihren Vierbeiner aufpassen, damit er weder anderen Menschen noch Tieren Schäden zufügt. Schon dann, wenn sich fremde Personen von Ihrem Hund in irgendeiner Weise bedroht fühlt, kann dies zu einer Einstufung als gefährlicher Hund beitragen. In dem Fall müssen Sie unter Umständen sogar für Ihren kleinen Windhund oder Ihren Dalmatiner die hohe Steuer von 852 Euro entrichten.

So melden Sie Ihren Hund in der Stadt Essen an

Zuständig für die Anmeldung eines Hundes ist das Stadtsteueramt Essen. Dort können Sie persönlich erscheinen, um Ihren Hund ordnungsgemäß anzumelden. Sie können die Anmeldung aber auch schriftlich durchführen. Noch einfacher ist jedoch die telefonische Anmeldung. Dazu stehen mehrere Telefonnummern zur Wahl. Sie müssen nur die Rufnummer auswählen, die für Bürger mit dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens geschaltet ist.

Das wurde von der Stadtverwaltung extra so eingerichtet, weil es immer ein großes Aufkommen von Anrufen gibt. Informationen zur Telefonnummer, die für Ihren Namen geschaltet ist, finden Sie online. Damit bei einer telefonischen Anmeldung der Datenschutz eingehalten wird, stellen die Mitarbeiter Ihnen ein paar Fragen, damit Sie sich eindeutig identifizieren können und sich keiner einen Scherz erlaubt.

Sie können allerdings nicht direkt online Ihren Hund anmelden. Eine solche Möglichkeit wurde bisher noch nicht geschaffen, weil es seitens der Stadtverwaltung Bedenken bezüglich des Datenschutzes gibt. Falls Sie sich jedoch für eine schriftliche Anmeldung entscheiden, haben Sie die Möglichkeit, sich online ein entsprechendes Anmeldeformular herunterzuladen. Damit ist die Anmeldung schnell und unkompliziert erledigt. Zudem gibt es bei einer schriftlichen Anmeldung keine Probleme mit dem Datenschutz.

Zuständig für die Anmeldung eines Hundes ist das Stadtsteueramt Essen. ( Foto: Shutterstock - Jimartinfotografo )

Zuständig für die Anmeldung eines Hundes ist das Stadtsteueramt Essen. ( Foto: Shutterstock – Jimartinfotografo )

Ermäßigung von 50 Prozent für Hundesteuer in Essen

Für bestimmte Personengruppen gibt es eine Ermäßigung bei der Hundesteuer. Diese beträgt 50 Prozent. Sie gilt beispielsweise für Rettungs- und Suchhunde, die von behördlichen Rettungskräften eingesetzt werden. Dazu müssen allerdings entsprechende Nachweise erbracht werden. Die Hunde müssen Zeugnisse von anerkannten Vereinen oder Institutionen haben, damit eine Steuervergünstigung infrage kommt.

Des Weiteren können für bis zu zwei Hunden Ermäßigungen bei der Steuer beantragt werden, wenn diese auf abgelegenen Bauernhöfen als Wachhunde dienen. Auf den Höfen muss Pflanzenanbau, Viehzucht oder Ackerbau betrieben werden. Zudem müssen die Gehöfte mindestens 400 Meter von der nächsten Ortschaft entfernt liegen.

Steuerermäßigung von 75 Prozent für folgende Hunde

Die Hundesteuer in Essen kann in einigen Fällen sogar um bis zu 75 Prozent gesenkt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispielsweise gilt sie für Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Empfänger von Sozialgeld nach SGB II. Das Gleiche gilt für Hundebesitzer, die einen Kindergeldzuschlag nach Paragraf 6a Bundeskindergeldgesetz in Anspruch nehmen.

Ein weiterer Personenkreis, der von einer Steuerermäßigung von 75 Prozent profitieren kann, sind Bezieher von Leistungen aus der Kriegsopferfürsorge oder dem Bundesversorgungsgesetz. Zudem sind auch Empfänger von finanziellen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz berechtigt, eine Ermäßigung zu beantragen. Auch Menschen, die Beihilfen zum Lebensunterhalt oder Grundsicherungsleistungen bekommen, können einen Antrag auf Ermäßigung für die Hundesteuer in Essen stellen.

Bei jedem Antrag müssen selbstverständlich alle erforderlichen Nachweise beiliegen. Wer unberechtigterweise eine Steuerermäßigung beantragt, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen. Die Behörden sind sehr strikt mit der Überprüfung und Umsetzung.

Wer kann komplett von der Steuerzahlung befreit werden?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich komplett von der Zahlung der Hundesteuer in Essen befreien lassen. Dazu gehören Menschen, die in einem Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen B, aG oder H haben. Falls diese Personen einen Hund zur Unterstützung im Alltag einen sogenannten Assistenzhund besitzen, brauchen dafür keine Hundesteuern bezahlt zu werden.

Auch Hunde, die in Staatsforsten dieser Stadt dienen, sind von der Steuer befreit. Das Gleiche gilt ebenfalls für reine Gebrauchshunde, die zum Schutz von Tierherden gehalten werden. Binnenschiffer, die Ihren Hund nur auf dem Schiff halten, sind auch von der Hundesteuer in Essen befreit.

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