DER PFERDEEINSTELLUNGSVERTRAG

Wer nicht jeden Tag die Zeit hat, sein Pferd zu versorgen oder wer einfach keinen eigenen Stall besitzt, kann sein Pferd in einem Einstellstall unterbringen. Um alle eventuell auftretenden Sachverhalte in schriftlicher Form festzuhalten, wird ein so genannter Einstellvertrag geschlossen. In diesem werden sowohl die Rechte und Pflichten des Einstellers sowie die des Stallbesitzers verbindlich geregelt.

Der-Pferdeeinstellungsvertr

Was muss in so einem Vertrag alles enthalten sein?

  1. Der Vertragsgegenstand

In diesem wird geklärt, um welche/s Tier/e es sich handelt und diese werden auch mit Namen genannt. Außerdem wird festgelegt, was der Stallbesitzer vermietet. Also zum Beispiel eine Box oder einen Offenstall.

  1.  Leistungen des Stallbesitzers

Hier wird geregelt, welche Leistungen vom Vermieter des Einstellplatzes geleistet werden müssen. Hierzu zählen das Füttern, Tränken und Abmisten sowie tierärztliche Leistungen. Auch über die täglich zu verabreichende Bewegung für das Tier, sollte man eine Klausel aufnehmen.

  1. Vertragsdauer

Hier wird festgelegt, wie lange der geschlossene Vertrag laufen soll. Desgleichen werden Kündigungsfristen und Sonderkündigungsfristen vereinbart. In der Regel kann man zum Ende eines Quartals oder zum Ende des Monats kündigen. Ausnahmen bestehen, wenn der Stallinhaber seinen Pflichten nicht nachkommt oder wenn die vereinbarten Einstellgebühren nicht bezahlt worden sind. Besonders für die letztgenannten Fälle sollte in jedem Fall ein Passus im Vertrag stehen.

  1. Die monatliche Vergütung

Dieser Punkt gehört auf jeden Fall mit in die Vereinbarung. Hierbei sollte auch darauf geachtet werden, darauf hinzuweisen, bis wann die fraglichen Entgelte zu entrichten sind. Also etwa bis zum 10. des laufenden Monats.

  1. Haftung

Unter diesem Punkt werden in der Regel diverse Haftungsausschlüsse vereinbart. Diese greifen etwa bei höherer Gewalt, Feuer oder sich im Stall ausbreitenden Seuchen. Ebenso wird nur sehr selten die Haftung für in den Stall verbrachte Reitutensilien übernommen.

  1. Versicherungen

Jeder Tierhalter sollte eine Tierhalterhaftpflichtversicherung haben. Unter diesem Punkt sollte der Einsteller vertraglich dazu verpflichtet werden, eine solche abzuschließen und diese während des gesamten Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten.