Kritik am Tierschutzgesetz-Entwurf: Lücken und Mängel bestehen

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Der Referentenentwurf für ein neues Tierschutzgesetz stößt beim Deutschen Tierschutzbund auf Enttäuschung. Der Verband kritisiert, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten Versprechen größtenteils nicht umgesetzt wurden und der Entwurf innerhalb der Bundesregierung keine Einigung erzielt hat. Insbesondere bemängelt der Verband, dass der Tierschutz nur für wenige Bereiche vorgesehen ist und selbst dort ungenügend ist.

FDP und Özdemir blockieren Tierschutzverbesserungen – Entwurf überarbeiten!

Der Deutsche Tierschutzbund zeigt sich enttäuscht über den Referentenentwurf für ein neues Tierschutzgesetz, da die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen zur Schließung der Lücken im Tierschutzrecht nicht ausreichend umgesetzt wurden. Der Verband kritisiert, dass der Entwurf nur wenige Bereiche des Tierschutzes abdeckt und selbst dort ungenügend ist. Eine dringende Überarbeitung des Entwurfs ist erforderlich, um den im Koalitionsvertrag versprochenen Verbesserungen gerecht zu werden und dem Staatsziel Tierschutz zu entsprechen.

Entwurf für neues Tierschutzgesetz lässt wichtige Punkte aus

Der Gesetzentwurf für den Tierschutz weist zahlreiche Lücken auf. Wichtige Forderungen wie eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen, ein Sachkundenachweis vor der Anschaffung von Heimtieren und ein Verbot von Lebendtiertransporten außerhalb Europas werden nicht berücksichtigt. Auch das versprochene Verbot der tierschutzwidrigen Anbindehaltung von Rindern findet keine Umsetzung. Die saisonale Anbindehaltung bleibt weiterhin erlaubt. Leider gibt es nur geringfügige Verbesserungen für Tiere in Tierversuchen.

Im vorliegenden Referentenentwurf für ein neues Tierschutzgesetz werden wichtige Mängel im Bereich der Plausibilitätskontrolle bei der Genehmigung von Tierversuchen nicht behoben. Des Weiteren bestehen im bisherigen Tierschutzgesetz Lücken, die schmerzhafte Amputationen bei Tieren erlauben. Zudem werden das Schwanzkupieren bei Schweinen, das Schnabelkürzen bei Legehennen und Puten sowie die betäubungslose Kastration von Lämmern und Zicklein im Entwurf nicht ausdrücklich verboten. Jagdlich geführte Hunde sollen weiterhin vom Kupierverbot ausgenommen sein. Zusätzlich wird die Videoüberwachung in Schlachthöfen nicht für kleine Betriebe vorgeschrieben, obwohl gerade dort erfahrungsgemäß die meisten Missstände auftreten.

Tierschutzgesetz: Keine Verpflichtung zur Kennzeichnung von Haustieren

Einige Aspekte des Gesetzentwurfs bleiben unklar und werden stattdessen in Verordnungsermächtigungen überführt. So ist beispielsweise eine verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen nicht vorgesehen, sondern lediglich als Option aufgeführt. Der Deutsche Tierschutzbund sieht zwar positive Ansätze in den verpflichtenden Vorgaben für den nationalen Onlinehandel mit Tieren, ist jedoch der Meinung, dass diese noch weiter verbessert werden müssen.

Der vorliegende Gesetzentwurf zur Regulierung des Onlinehandels mit Tieren sieht vor, dass dies nicht direkt im Tierschutzgesetz geregelt wird, sondern durch eine Verordnungsermächtigung. Diese Entscheidung stößt jedoch auf Kritik, da wichtige Regelungen dadurch aufgeschoben werden und somit von einer zukünftigen Bundesregierung wieder rückgängig gemacht werden könnten. Der Deutsche Tierschutzbund bewertet hingegen positiv, dass der „Qualzuchtparagraph“ erweitert und konkretisiert wird sowie bestimmte Wildtiere zukünftig nicht mehr in Zirkussen zur Schau gestellt werden sollen.

Deutscher Tierschutzbund enttäuscht über unzureichende Umsetzung von Versprechen

Der Referentenentwurf für ein neues Tierschutzgesetz lässt leider zu wünschen übrig, da er viele Lücken und unzureichende Regelungen aufweist. Die Tatsache, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten Versprechen nicht ausreichend umgesetzt wurden, hat zu Enttäuschung und Kritik beim Deutschen Tierschutzbund geführt. Es ist inakzeptabel, dass wichtige Tierschutz-Forderungen nicht beachtet und grundlegende Mängel im bisherigen Tierschutzgesetz nicht behoben wurden. Eine dringende Überarbeitung des Entwurfs ist daher dringend erforderlich, um das Staatsziel Tierschutz zu erfüllen.

Kritik wird an der Nutzung von Ermächtigungsgrundlagen statt klarer gesetzlicher Vorgaben im Entwurf für ein neues Tierschutzgesetz geübt. Trotz einiger positiver Elemente wie der Erweiterung des „Qualzuchtparagraphen“ und dem Verbot der Zurschaustellung bestimmter Wildtiere in Zirkussen erfüllt der Entwurf insgesamt nicht die Erwartungen. Eine umfassende Überarbeitung ist dringend erforderlich, um die im Koalitionsvertrag versprochenen Verbesserungen im Tierschutz umzusetzen und das Staatsziel Tierschutz zu erfüllen.

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