Gerichtsurteil: Freies Herumlaufenlassen von Katzen kann zu Kündigung führen

0

Das Amtsgericht Brandenburg a.d. Havel hat in seiner aktuellen Entscheidung (Urteil vom 11.12.2023, 30 C 86/23) festgestellt, dass die unerlaubte Nutzung einer Mietwohnung durch das Herumlaufenlassen von Katzen im Treppenhaus erhebliche Schwierigkeiten mit sich bringen kann. Der Vermieter wurde in diesem Fall gerechtfertigterweise dazu befugt, den Mieter wegen dieses Verhaltens fristlos zu kündigen.

Urinieren von Katzen im Treppenhaus: Geruchsbelästigung führt zur Kündigung

In vergleichbaren Fällen haben Gerichte wiederholt entschieden, dass das freie Urinieren von Katzen im Treppenhaus nicht nur unästhetisch und unhygienisch ist, sondern auch zu erheblichen Geruchsproblemen führt. Zusätzlich kann der Katzenurin die Bausubstanz des Gebäudes beschädigen. In solchen Fällen ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt, selbst wenn der Vermieter die Haltung von Katzen erlaubt hat.

Das Amtsgericht Wiesbaden hat klargestellt, dass die Anzahl der gehaltenen Katzen in einer Mietwohnung begrenzt sein sollte. In einer 2-Zimmer-Wohnung mit einer Wohnfläche von 57 qm darf der Mieter nicht mehr als 3 Katzen halten. Damit soll verhindert werden, dass es zu einer unzumutbaren Geruchsbelästigung kommt.

Die unerlaubte Präsenz von Katzen in den Wohnungen anderer Mieter kann zu rechtlichen Konsequenzen führen. Das Amtsgericht Potsdam hat entschieden, dass Vermieter von Mietern verlangen können, sicherzustellen, dass ihre Katzen nicht in die Wohnungen der Nachbarn gelangen. Obwohl das Öffnen von Fenstern und Türen zur vertragsgemäßen Nutzung der Mietwohnung gehört, stellt das Eindringen fremder Katzen eine erhebliche Belästigung dar.

Das Halten von Katzen in einer Mietwohnung kann zu Einschränkungen führen, wenn Mieter nicht darauf achten, dass ihre Tiere andere Mieter nicht belästigen. Sollte es zu einer fristlosen Kündigung kommen, können auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Um mögliche Probleme zu verhindern, ist es ratsam, sich an die geltenden Regeln zu halten und gegebenenfalls mit dem Vermieter zu kommunizieren.

Lassen Sie eine Antwort hier