Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Schleswig-Holstein stellen gemeinsam 20.000 Euro bereit, um im Zeitraum vom 23. Februar bis zum 22. März eine landesweite Frühjahrsaktion zur Kastration von Straßenkatzen zu finanzieren. In teilnehmenden Gemeinden werden die Tiere kostenlos kastriert, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und im Register FINDEFIX eingetragen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, unkontrollierte Vermehrung zu unterbinden, Tierheimkapazitäten zu entlasten und langfristig das Katzenleid zu verringern. Eine Kastrationspflicht ist geplant.
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Kostenfreie Kastration und Registrierung gefangener Straßenkatzen in Schleswig-Holstein Frühjahrsaktion
In der Frühjahrsaktion vom 23. Februar bis 22. März werden in Schleswig-Holstein gefangene streunende Katzen in teilnehmenden Kommunen ohne Kostenaufwand kastriert, um ihre Fortpflanzung zu stoppen. Nach dem Eingriff erhalten die Tiere einen Mikrochip und werden bei FINDEFIX registriert. Anschließend werden sie schonend an ihren Fundort zurückgebracht. Durch diese Maßnahme soll die unkontrollierte Vermehrung gebremst werden und das Leiden der betroffenen Katzen nachhaltig reduziert werden. Zudem wird das Ökosystem stabilisiert.
Über 3.600 Straßenkatzen wurden im Vorjahr kastriert und registriert
Im Laufe des vergangenen Jahres wurden mehr als 3.600 freilebende Katzen gefangen, kastriert, mit einem Mikrochip versehen und offiziell registriert. Ellen Kloth, Vorsitzende des Landesverbands Schleswig-Holstein und Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes, hebt die großartige Leistung der ehrenamtlichen Helfer hervor und betont deren ungebrochenen Elan: „Wir sind hochmotiviert, in der aktuellen Aktion weitere Tiere versorgen zu lassen.“ Präsident Thomas Schröder unterstreicht, dass nur regelmäßige Kastration die Population langfristig effektiv kontrollieren kann.
Die geplante landesweite Katzenschutzverordnung sieht verpflichtende Kastration aller registrierten Freigängerkatzen vor, um unkontrollierte Vermehrung wirksam einzudämmen und Tierleid zu reduzieren. Darüber hinaus schreibt die Regelung eine verbindliche Kennzeichnung mittels Mikrochip vor, um individuelle Identifikation und Rückverfolgbarkeit sicherzustellen. Zusätzlich ist eine behördliche Registrierung aller Katzen vorgesehen, damit umfassende Bestandsdaten vorliegen und tierschutzorientierte Maßnahmen zielgerichtet umgesetzt werden können. Ziel ist nachhaltiger Schutz und langfristige effiziente Verbesserung des Tierheimsystems.
Auf Grundlage bisheriger Programme, in denen rund 32.000 Straßenkatzen kastriert wurden, beabsichtigt die Landesregierung Schleswig-Holsteins bis Ende des zweiten Quartals die Einführung einer Katzenschutzverordnung. Diese sieht eine verbindliche Kastrationspflicht für Freigänger vor und ergänzt diese um eine flächendeckende Kennzeichnung mittels Mikrochip sowie die Registrierung bei FINDEFIX. Ellen Kloth beschreibt die Kombination dieser Maßnahme mit der Frühjahrsaktion als Entscheidenden Schritt, um wildlebender Populationen effektiv zu kontrollieren und Tierleid nachhaltig zu verringern.
Deutscher Tierschutzbund, Landesverband und Land investieren 130.000 Euro gemeinsam
Mit 130.000 Euro fördern der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Schleswig-Holstein jeweils zehntausend Euro zur aktuellen Unterstützung der Katzenkastrationsaktion. Das Land Schleswig-Holstein steuert einhundertzehntausend Euro bei, um die entstehenden Kosten zu decken. Ergänzend engagiert sich die Bastet Stiftung durch großzügige Spenden, während die beteiligten Kommunen die Hälfte der Behandlungskosten übernehmen. Die Tierärzte verzichten pro Kastration auf ihr dreissig Euro hohes Honorar und tragen so wesentlich zur Entlastung der Tierheime bei.
Fangkatzen werden kastriert, per Mikrochip registriert und wieder freigelassen
Tierheime und Ehrenamtliche melden gefangene freilebende Katzen aus den teilnehmenden Kommunen an, um sie im Rahmen des Programms kostenlos kastrieren zu lassen. Nach dem Eingriff werden die Tiere durch Implantation eines Mikrochips gekennzeichnet und in der bundesweiten FINDEFIX-Datenbank registriert. Anschließend werden sie schonend an ihren Ursprungsfangorten wieder freigelassen. Dieses Verfahren hilft, die Vermehrung unkontrollierter Katzenbestände einzudämmen und eine Überlastung öffentlicher und privater Tierheime sozialverträglich und effektiv und dauerhaft zu reduzieren.
Landesweite Frühjahrsaktion und Katzenschutzverordnung lindern Katzenelend nachhaltig und effektiv
Die landesweite Frühjahrsaktion in Verbindung mit der geplanten Katzenschutzverordnung stellt eine wirksame Strategie dar, um das Leid freilebender Katzen nachhaltig zu minimieren. Durch gezielte Kastrationen, Kennzeichnungen und Registrierungen wird die unkontrollierte Vermehrung wirksam eingedämmt. Gleichzeitig entlastet dieses integrierte Konzept die Tierheime, da weniger Tiere dort untergebracht werden müssen. Mit umfassender finanzieller Förderung und tatkräftiger Unterstützung von Ehrenamtlichen werden langfristig verbesserte Lebensbedingungen für sämtliche Katzen gewährleistet. Dieses Konzept zielt auf Nachhaltigkeit.

