RECHTLICHES

Ist die Haustierhaltung in Ihrem Mietvertrag oder mit Ihren Nachbarn nicht klar geregelt und geklärt, so kann das zu schlimmen Streitigkeiten führen, die nicht selten vor Gerichte enden. Oder im Schlimmsten Fall zum Nachteil des Tieres. Sie sollten sich deshalb unbedingt vor der Anschaffung rechtlich absichern.
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Sollten Sie nicht mehr weiter kommen, ist es ratsam einen Anwalt einzuschalten, es gibt Anwälte, die sich auf das Thema Tierrecht spezialisiert haben.

Auch sind im Tierschutzgesetz einige Pflichten festgeschrieben, die Tierhalter und Tierhalterinnen gegenüber ihren Tieren haben. Demnach müssen Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend ernährt, gepflegt und untergebracht werden. Sie müssen die Möglichkeit haben, sich artgerecht zu bewegen, dabei darf die Bewegung nicht so eingeschränkt werden, das das Tier darunter leidet oder ihm Schäden zugefügt werden. Tierhalter müssen ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der Ernährung, Pflege und Unterbringung des jeweiligen Tieres haben.

Weiterhin sind Sie verpflichtet, Ihren Hund steuerrechtlich anzumelden und die gesetzlichen Abgaben zu entrichten. In einigen Bundesländern gibt es weitere Auflagen, so müssen Sie beispielsweise in Niedersachsen seit dem 01.07.2013 einen Sachkundenachweis erbringen wenn Sie Hundehalter sind und nicht nachweisen können, dass Sie in den letzten 10 Jahren über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten haben.
Für ganz neue Hundehalter schreibt die Verordnung vor, dass der Sachkundenachweis in theoretischer Form vor der Hundeanschaffung abgelegt werden soll, der praktische Teil dann innerhalb eines Jahres.

Jeder Hund muss ab einem Alter von 6 Monaten mit einem elektronisch ablesbaren Chip gekennzeichnet sein – Tätowierungen werden nicht mehr als Kennzeichnung anerkannt. Jeder in Niedersachsen gehaltene Hund muss ab 1.7.2013 in einer Landeshundeliste registrieren werden. Die Registrierung ist kostenpflichtig. Sie sehen also, es gibt einige rechtliche Punkte zu beachten. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Gemeinde/ Meldebehörde nach den örtlichen Gegebenheiten und Pflichten.