Versicherungen für das Haustier: Was ist sinnvoll, was Geldschneiderei?

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Welche Versicherungen schützen das geliebte Haustier? Die häufig angepriesene Tierkrankenversicherung verursacht vor allem hohe Kosten und bietet nur einen geringen Schutz. So versichern Tierhalter ihre Fellnasen.

Versicherungen für Haustiere: Hunde und Katzen umfassend geschützt

Angesichts der Kreativität verschiedener Versicherer scheint es, als gäbe es nichts, das es nicht gibt. Eine Tierkrankenversicherung, eine Haftpflichtversicherung, eine OP-Versicherung und weitere Versicherungen sind erhältlich und stellen nur die Basis des versicherungstechnisch Möglichen dar. Dabei sollten sich Tierhalter vor allem fragen, was die höchsten Kosten bei ihrem Tier verursacht.

Sind es reguläre Behandlungen, wie sie durch das Impfen oder die Kontrolle der Zähne anfallen? Oder sind es nicht doch eher Operationen und Notfallbehandlungen, die arg zu Buche schlagen? Vor dem Abschluss diverser Versicherungen lohnt es sich, auf hundeopversicherung-test.de einiges zu OP- und Tierkrankenversicherungen zu erfahren.

Tierkrankenversicherung: Lohnt sich das?

Die Tierkrankenversicherung ist mit der Versicherung von Menschen vergleichbar: Es wird monatlich (oder jährlich) eine Prämie gezahlt, dafür können die Kosten, die bei der Behandlung beim Tierarzt entstehen, über die Versicherung abgerechnet werden. Allerdings sind die Prämien sehr hoch und richten sich nach dem Alter und der Rasse des Tieres und damit nach den zu erwartenden Behandlungskosten. Die Preise schwanken zwischen 120 und 1.300 Euro, die pro Tier und Jahr anfallen können.

Die Prämie ist umso höher, je älter das Tier ist. Tiere mit Vorerkrankungen werden entweder gar nicht in die Versicherung aufgenommen oder nur zu schlechten Konditionen. Einige Versicherer verlangen sogar ein veterinärmedizinisches Gutachten, in dem die Gesundheit der Katzen oder Hunde zum Zeitpunkt der Antragstellung auf die Versicherung bestätigt wird.

Gerade Hunde können durch nötige Operationen hohe Kosten verursachen. ( Foto: Shutterstock-didesign021)

Gerade Hunde können durch nötige Operationen hohe Kosten verursachen. ( Foto: Shutterstock-didesign021)

Auch nach dem Abschluss der Versicherung darf sie nicht gleich in Anspruch genommen werden, meist wird eine Karenzzeit von drei Monaten vereinbart. Erkrankt das Tier in dieser Zeit, muss der Tierhalter selbst für die bei der Behandlung anfallenden Kosten aufkommen. Ausgenommen sind hier meist lediglich Unfälle.

Die Leistungskataloge der Anbieter von Tierkrankenversicherungen unterscheiden sich teilweise sehr. Während einige sogar die Standardbehandlungen wie Impfungen, das Chippen oder auch Kastrationen mit einbeziehen, weigern sich andere strikt, derartige Behandlungen zu bezahlen. Dann werden nur medizinisch nötige Eingriffe übernommen, alle anderen Kosten muss der Tierhalter trotz Versicherung selbst tragen.

Experten raten, statt eine Tierkrankenversicherung abzuschließen, lieber Rücklagen zu bilden. So können eventuell nötige Behandlungskosten aus eigener Tasche bezahlt werden.

Sinnvolle Alternative: Die OP-Versicherung für Hunde und Katzen

Gerade Hunde können durch nötige Operationen hohe Kosten verursachen. Eine Untersuchung mit einer MRT? 500 bis 1000 Euro fallen in der Klinik an. Die Operation wegen einer Hüftgelenksdysplasie wird nötig? 2000 Euro sind rasch weg. Auch Verdachtsuntersuchungen, die mit einem großen Blutbild und Röntgenbildern einhergehen, können arg ins Geld gehen. Diese Kosten werden nicht von der OP-Versicherung übernommen und sollten aus den Rücklagen, die von Tierhaltern gebildet werden sollten, bezahlbar sein.

Die OP-Versicherung hingegen übernimmt die Kosten, die für eine nötige Operation anfallen, sowie die Kosten für die Nachbehandlung. Letztere sind in der Regel auf einige Tage (meist zehn) beschränkt. Darüber hinaus anfallende Kosten müssen vom Tierhalter selbst getragen werden.

Wichtig ist es aber, eine sinnvolle OP-Versicherung für Hunde überhaupt erst einmal zu finden. Häufig schließen die Anbieter rassebedingte Erkrankungen und daraus resultierende Operationen aus (z. B. Hüftoperationen bei Schäferhunden, die Patella-Luxation bei Chihuahuas usw.).

Auch Zahnsanierungen sind in der Regel nicht im Leistungsumfang enthalten. Das bedeutet wiederum für den Tierhalter, dass dieser auf einem Großteil der Kosten sitzen bleibt. Dennoch ist die OP-Versicherung sinnvoller als eine Tierkrankenversicherung, denn die entstehenden Kosten zum Beispiel bei einem medizinischen Notfall übersteigen die üblichen Rücklagen, die doch für mehr oder weniger planbare Behandlungen vorhanden sind, um ein Vielfaches.

Versicherungen gibt es sowohl für Hund als auch Katze ( Foto: Shutterstock-Billion Photos )

Versicherungen gibt es sowohl für Hund als auch Katze ( Foto: Shutterstock-Billion Photos )

Wichtige Tipps für den Abschluss der OP- und Tierkrankenversicherungen

Wenn Herrchen oder Frauchen für Hunde und Katzen eine OP- oder Tierkrankenversicherung abschließen wollen, sollten sie auf einige Punkte achten, die für die Prämiengestaltung sowie für mögliche Leistungen des Versicherers relevant sind.

Diese Punkte können im Kostenfall durchaus entscheidend sein:

  • Die Selbstbeteiligung

    Einige Anbieter offerieren ihre Versicherungen für Haustiere nur gegen Vereinbarung eines Selbstbehalts. Die Versicherungen übernehmen dann nur 85 Prozent der Kosten, die restlichen Gebühren muss der Tierhalter selbst übernehmen.

  • Ausschlusskriterien

    Viele Versicherungen schließen bestimmte Erkrankungen bei Haustieren von ihren Leistungen aus. Was aber, wenn genau wegen dieser Leistungen die Versicherung überhaupt abgeschlossen werden soll? Es lohnt, sich genauer hinzusehen und vorab festzustellen, ob überhaupt mit einer Leistung durch die Versicherung zu rechnen sein könnte oder ob zwar die Prämien brav bezahlt werden müssen, dann aber keine Leistung zu erwarten ist. Wichtig ist eine klare Abgrenzung der Behandlungen und Mittel, die verordnet werden können und die von der Versicherung getragen werden. Sind medizinische Shampoos als Arzneimittel oder als kosmetisches Produkt zu sehen? Sind nötige Diätfutter ein selbst zu bezahlender Zusatz oder werden diese von der Versicherung anerkannt?

  • Kündigungsrecht

    In der Regel gibt es das reguläre Kündigungsrecht des Tierhalters sowie ein Sonderkündigungsrecht. Dieses besteht nicht nur für den Tierhalter, wenn zum Beispiel das versicherte Tier verstirbt, sondern auch für die Versicherung. Häufig treten die Versicherer von dem Vertrag zurück bzw. kündigen diesen, wenn binnen kurzer Zeit mehrere Leistungsfälle eintreten. In den AGB wird daher bestenfalls kein Sonderkündigungsrecht wegen mehrerer Leistungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums erwähnt.

  • Medizinische Hilfsmittel

    Einige Versicherungen für Haustiere übernehmen auch die Kosten für medizinische Hilfsmittel, andere wiederum schließen diese aus. Wer z. B. aufgrund an Diabetes erkrankter Elterntiere damit rechnen muss, dass auch der eigene Hund daran leidet, sollte unbedingt darauf achten, dass medizinische Hilfsmittel von der Versicherung übernommen werden.

Kleine Haustiere wie Meerschweinchen, Katzen oder Hamster sind in der privaten Haftpflichtversicherung meist inbegriffen, durch sie angerichtete Schäden werden von der Versicherung übernommen. ( Foto: Shutterstock-Happy monkey )

Kleine Haustiere wie Meerschweinchen, Katzen oder Hamster sind in der privaten Haftpflichtversicherung meist inbegriffen, durch sie angerichtete Schäden werden von der Versicherung übernommen. ( Foto: Shutterstock-Happy monkey )

Versicherungen für Haustiere: Welche Absicherungen sind wichtig?

Die Kosten für den Tierarzt und dessen Behandlungen können gut über Versicherungen für Haustiere abgedeckt werden. Doch was ist mit den Kosten, die zum Beispiel für Schäden an dritten Personen, die vom Hund gebissen worden sind, anfallen? Hier springen keine Kranken- oder OP-Versicherungen ein und es ist nötig, andere Versicherungen vorzuweisen. Welche Police als empfehlenswert gilt, ist immer wieder Gegenstand von Untersuchungen durch Verbraucherschützer.

Die Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung ist zwar für einige Haustiere ausreichend, doch nicht für alle. Kleine Haustiere wie Meerschweinchen, Katzen oder Hamster sind in der privaten Haftpflichtversicherung meist inbegriffen, durch sie angerichtete Schäden werden von der Versicherung übernommen. Denkbar sind hier zum Beispiel zerbissene Kabel in der Wohnung. Ob das der Fall ist oder ob nicht doch der Tierhalter in Regress genommen werden muss, wird in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen deutlich.

Hunde sind in der Regel hier nicht mit versichert, ebenso seltene Haustiere wie Reptilien, Skorpione oder Schlangen. Für sie gibt es meist eigene Tarife, über die sie zusätzlich in die Privathaftpflichtversicherung aufgenommen werden können.

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung

Einige Versicherungen sind zwar keine Pflichtversicherungen, sollten aber von allen Tierhaltern abgeschlossen werden. Dazu zählt die Tierhalterhaftpflichtversicherung, die für größere Haustiere wie Hunde sinnvoll ist. Die Kosten dafür sind gering und unterscheiden sich je nach Bundesland und Anzahl der versicherten Tiere.

Günstige Policen mit ausreichendem Schutz im Schadensfall beginnen meist bei rund 50 Euro im Jahr. Ein Selbstbehalt kann vereinbart werden und senkt die Prämienhöhe. Diese Haftpflichtversicherung kann auf spezielle Fälle angepasst werden und schützt dann beispielsweise auch im Ausland oder speziell vor Schäden durch Junghunde und Welpen.

Die Versicherung tritt ein, wenn Haustiere Schäden an Gegenständen oder Personen verursachen (z. B. läuft der Hund auf die Straße, ein Autofahrer erschrickt sich und es kommt zu einem Unfall). Ohne Versicherung muss der Halter der Haustiere allein für den entstandenen Schaden aufkommen und das in voller Höhe.

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