Verbesserter Tierschutzplan zwingt Landwirte zum Umbau ihrer Rinderställe fristgerecht

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Die neue Vorschrift untersagt Rinderanbindehaltung mit starren Halsrahmen oder Ketten als erste landesweite Regelung in Deutschland. Ziel ist es, artgerechte Gruppen- oder Laufhaltung für sämtliche Betriebe verbindlich einzuführen, um tierische Sozialkontakte zu fördern und zugleich Gelenk- oder Eutererkrankungen zu reduzieren. Die Umsetzung erfolgt in mehreren Phasen bis zum Ende des neunten Jahres nach Erlass. Berücksichtigt wurden wirtschaftliche Rahmenbedingungen, Tierversorgungskosten sowie Stellungnahmen des Deutschen Tierschutzbundes. Dieser Schritt beeinflusst über eine Million in Buchten gehaltene Tiere.

Niedersachsen zeigt vor: Bundesländer müssen Anbindehaltung tierschutzkonform umgehend beenden

Der Landestierschutzverbands-Vorsitzende Dieter Ruhnke kritisiert die Anbindehaltung von Kühen als klaren Rechtsverstoß gegen das Tierschutzgesetz. Er hebt hervor, dass Tiere unter diesen Bedingungen chronische Schmerzen und Verhaltensstörungen entwickeln. Ergänzend verweist Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, darauf, dass Niedersachsen mit dem Erlass eine Vorreiterrolle übernimmt. Er betont die Dringlichkeit bundesweiter Maßnahmen und fordert konkrete Zeitpläne zur Abschaffung tierschutzwidriger Haltungssysteme. Diese sollen sowohl bauliche Umrüstungen als auch fundierte Schulungen für Tierhalter beinhalten.

Euterentzündungen und Gelenkschäden durch tierschutzwidrige Anbindehaltung bei Rindern häufig

Rinder, die über lange Zeit an festen Haltesystemen angebunden werden, können grundlegende Verhaltensweisen nicht ausüben, da ihnen Drehbewegungen und Körperpflege am Rücken verwehrt bleiben. Diese massive Isolation von Gruppen führt zu fehlender sozialer Interaktion, während beengte Stallbereiche das gleichzeitige Liegen unmöglich machen. Die Haltung auf Gitterrosten erhöht das Risiko für Druckstellen und Schnittverletzungen erheblich. Solche Bedingungen verursachen schwerwiegende Gelenk- sowie Euterentzündungen und fördern anhaltende, dauerhafte körperliche und langfristige psychische Leiden.

Tierschutzminister mahnt sofortiges Ende von rechtswidriger Daueranbindehaltung in Niedersachsen

Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums existieren in Niedersachsen über tausend Betriebe, die trotz des Verbots der ganzjährigen Anbindehaltung ihre Rinder weiterhin einzeln mit Ketten oder starren Halsrahmen fixieren. Diese tierschutzwidrige Praxis führt zu Gelenk- und Euterentzündungen, Bewegungsarmut und erheblichen psychischen Belastungen der Tiere. Dieter Ruhnke macht deutlich, dass angemessene Investitionen für Laufställe und Gruppenhaltung notwendig sind, ohne dass Tierwohl als Wettbewerbsnachteil genutzt wird. Förderung und klare Fristen könnten diesen Modernisierungsprozess beschleunigen.

Tierhalter müssen in sieben Jahren Umrüstung auf Laufhaltungssysteme vollziehen

Nach Bekanntgabe des Erlasses tritt dieser in vier Wochen in Kraft und gewährt Landwirten eine Umstellungsfrist von sieben Jahren, um Anbindeställe durch Lauf- oder Gruppenhaltung zu ersetzen. Eine Verlängerungsoption bis zu zwei weiteren Jahren kann auf Antrag gewährt werden. Verweigert ein Tierhalter die Meldung oder stellt die Rinderhaltung ein, so ist er verpflichtet, bis spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten sämtliche Anbindevorrichtungen zu entfernen – eine Maßnahme zum Schutz des Tierwohls.

Konkrete Umrüstungsauflagen belegen niedersächsisches bundesweites Engagement für verbesserten Tierschutz

Niedersachsen setzt mit dem Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung einen neuen Standard im deutschen Agrarsektor. Durch abgestufte Umrüstungsphasen und gesetzlich verankerte Meldefristen werden Halter zur Umstellung auf Gruppen- oder Laufhaltungssysteme verpflichtet. Die Änderung schützt Rinder vor Gelenkproblemen, Euterentzündungen und Stressfolgen, indem sie Bewegungsfreiheit und artgerechten Sozialkontakt sicherstellt. Zugleich übt dieser Erlass Druck auf Bundes- und Landesbehörden aus, bundesweit tierschutzwidrige Praktiken zu beenden. Er fördert Transparenz, stärkt Verbrauchervertrauen und unterstützt nachhaltige Betriebsentwicklung.

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