JuMiKo-Debatte: Bayerns Vorschlag für Rechtsdienstleistungen trifft auf massiven Widerstand

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Die Bundesrechtsanwaltskammer und die Landesrechtsanwaltskammern warnen vor dem bayerischen Vorstoß, Versicherern erweiterte Rechtsdienstleistungen zu gestatten. Kurz vor der 96. Justizministerkonferenz mahnen sie, dass eine kombinierte Deckungsprüfung und Rechtsberatung bei Rechtsschutzversicherern systemische Interessenkonflikte verursacht und die verpflichtende Unabhängigkeit anwaltlicher Beratung untergräbt. Zur Sicherstellung von Verbraucherschutz und Qualität des RDG fordern sie eine entschiedene Ablehnung des Vorschlags auf Bundesebene.

Präsidenten der Rechtsanwaltskammern kritisieren heftig bayerischen Plan zur Versicherer-Beratung

Anlässlich der 96. JuMiKo in Bayern warnen die Bundesrechtsanwaltskammer und die Präsidentinnen und Präsidenten der Landesrechtsanwaltskammern eindringlich vor dem bayerischen Vorschlag, anwaltliche Beratungsaufgaben an Rechtsschutzversicherer zu delegieren. Sie sehen darin eine direkte Aushöhlung der im Rechtsdienstleistungsgesetz festgeschriebenen Unabhängigkeit. Verbraucher würden dadurch intransparenteren Prozessen unterliegen, während Versicherer potenzielle Interessenkonflikte nicht offenlegen müssten. Insgesamt führe dies zu einer Schwächung des Verbraucherschutzes und gefährde langfristig das Vertrauen.

Systemische Interessenkonflikte bleiben unoffengelegt bei vereinten Versichererleistungen – BRAK warnt

Rechtsschutzversicherer als profitorientierte Gesellschaften setzen auf Ertragsoptimierung und Kostenkontrolle. Die Bundesrechtsanwaltskammer weist nachdrücklich darauf hin, dass die Verbindung von Deckungsprüfung und Rechtsberatung innerhalb eines Unternehmens Interessenkollisionen systematisch verursacht. In solchen Fällen entscheidet derselbe Anbieter über Deckung und berät rechtlich, wodurch wirtschaftliche Eigeninteressen den Bedürfnissen der Mandantschaft übergeordnet werden. Diese Interessenkonflikte sind für Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer nicht transparent ersichtlich.

Systemische Interessenkonflikte erschweren häufig unabhängige Rechtsberatung bei integrierter Versichererdeckung

Immer wieder weisen Anwältinnen und Anwälte auf die strukturellen Hürden hin, die Rechtsschutzversicherer bei der Erteilung von Deckungszusagen errichten. Ohne juristische Einzelfallprüfung durch Gerichte bleiben Kostenübernahmen aus. Berufsethische Pflichten der Anwaltschaft sorgen dafür, dass Interessen objektiv abgewogen und Mandantenschutz gewährleistet werden. Eine Auslagerung dieser Aufgabe in Versicherungsabteilungen ohne strenge berufsrechtliche Kontrollmechanismen würde jedoch die Prinzipien unabhängiger Rechtsberatung unterlaufen und zu willkürlichen Ablehnungen führen. Vertragsfreiheit und Rechtssicherheit würden hierdurch zerstört werden.

Unabhängige Beratung gefährdet durch umfangreiche geplante direkte Versichererseitige Rechtsdienstleistung

Dr. Ulrich Wessels verurteilt den Plan, Rechtsschutzversicherern Beratungen und Deckungsprüfungen zu erlauben, als klar gegen die Interessen der Mandantschaft gerichtet. Er macht deutlich, dass eine rein strukturelle Trennung innerhalb der Versicherungsunternehmen keinen echten Interessenskonflikt verhindere. Da Versicherer gewinnorientiert agieren, setzten sie ihre Eigeninteressen über die berechtigten Ansprüche ihrer Versicherten und Mandanten. Dies führe zu Unsicherheit, Verzögerungen und ungerechtfertigten Ablehnungen bei Rechtsfällen.

Systemische Interessenkonflikte vermieden dank entschieden klarem Widerstand der BRAK

Mit unmissverständlichem Signal sorgt die BRAK gemeinsam mit den Landesrechtsanwaltskammern dafür, dass die Unabhängigkeit der Rechtsberatung nicht unterlaufen wird. Sie setzen auf transparente Interessenabwägung und verlässlichen Verbraucherschutz, um Mandantinnen und Mandanten vor willkürlichen Ablehnungen von Kostendeckung zu bewahren. Die strengen berufsrechtlichen Vorschriften bleiben dadurch intakt. Diese konzertierte Gegenwehr sichert den hohen Qualitätsanspruch des Rechtsdienstleistungsgesetzes und stärkt das Vertrauen in die Integrität der Anwaltschaft.

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