Hundefutter-Rückruf: diese 53 Fälle schreien zum Himmel! Letztes Mittel, wenn kein Hygienekonzept existiert.

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Regelmäßig geistert ein Hundefutter-Rückruf durch die Medien. Viele Hundebesitzer wähnen sich dann in falscher Sicherheit, doch der Hundefutter-Rückruf zeigt genau das Gegenteil an: die unschöne Spitze des Eisbergs. Eine unschöne Spitze ist es deswegen, weil der Hundefutter-Rückruf erkennen lässt, dass es bei dem Hersteller offenbar kein Hygienekonzept gibt, welches die Qualität in der Herstellung von Hundefutter gewährleistet.

Hundefutter: Hygienekonzepte statt Rückrufaktionen

Der Hund ist heute bester Freund, Kindersatz und häufig auch Mittelpunkt im Leben vieler Menschen. Bei einer derart engen Verbindung empfinden Hundehalter den Rückruf von gesundheitsschädlichem Hundefutter ähnlich wie Eltern den von gesundheitsschädlicher Babynahrung. Das wissen auch die Anbieter von Hundefutter ‒ doch tun sie genug, um Hundefutter-Rückruf-Aktionen vorzubeugen?

11 Rückrufaktionen von gesundheitsgefährdender Hundenahrung in nur 22 Monaten

2020 und 2021 sind EU-weit 53 Fälle von kontaminiertem Hundefutter (Trockenfutter, Nassfutter, Snacks oder Nahrungsergänzungen) vom RASFF* veröffentlicht worden. Insgesamt 28 Fälle (davon 15 allein in Deutschland) wurden als ernsthaft eingestuft. In 17 Fällen gelang es, die gesundheitsgefährdenden Produkte rechtzeitig vom Markt zu nehmen. Dennoch erreichte ernsthaft kontaminiertes Hundefutter in 11 Fällen die Verbraucher und musste zurückgerufen werden.

Hundehalter haben Angst, sind verunsichert und reagieren mit einem Vertrauensverlust

Von den 11 Hundefutter-Rückruf-Aktionen waren Tausende Hundehalter betroffen. Auch wenn deren Hunde keinen gesundheitlichen Schaden nahmen, so entstanden doch Angst und Verunsicherung bei den betroffenen Hundehaltern und allen davon emotional berührten Personen. Der entstandene Vertrauensverlust betrifft direkt die Marken der zurückgerufenen Produkte und indirekt die gesamte Branche.

In Deutschland stehen hinter den zurückgerufenen Produkten überwiegend bekannte Marken aus dem Tiernahrungsbereich sowie von großen Fach- und Einzelhandelsketten.** Sollten nicht gerade diese Unternehmen willig und finanziell in der Lage sein, ihre Produkte zumindest auf die häufigsten Kontaminationen testen zu lassen, bevor diese in den Handel kommen?

Vertrauen in die Qualitätssicherung beim Zulieferer anstelle von Sicherheit durch Tests

Folgt man den RASFF-Veröffentlichungen, dann sind die Gründe für Hundefuter-Rückruf-Aktionen in erster Linie Salmonellen, gefolgt von Enterobakterien, Cadmium, Vitamin D und Blei. Salmonellen gelten dabei als besonders heikel, da auch für die Hundehalter eine Gefahr durch Kreuzkontamination besteht.

Insgesamt sind die Gefahrenherde recht überschaubar und damit auch die Kosten für entsprechende Tests. Dennoch verlassen sich viele Anbieter von Hundefutter allein auf die Qualitätssicherung beim Zulieferer.

Hygienekonzept für die Hundegesundheit bewahrt das Verbrauchervertrauen

Während andere noch hadern, ist für Hundenahrung aus Fleischsaftgarung bereits ein Hygienekonzept in Zusammenarbeit der Hersteller mit dem TÜV entstanden. Hundetrockennahrung, Hundenassnahrung und Hundesnacks aus Fleischsaftgarung werden mikrobiologisch und chemisch vom TÜV überprüft, unter anderem auf mögliche Kontaminationen durch

  • Schwermetalle (Arsen, Blei, Quecksilber und Cadmium),
  • Mykotoxine (Aflatoxin B, G und Ochratoxin),
  • Bakterien (Enterobakterien, coli, präsumtive Bacillus cereus, Staphylokokken, Clostridium perfringens und Salmonellen),
  • Hefen und Schimmelpilze sowie
  • Vitamin D.

Die Zusammenarbeit mit einer der renommiertesten Prüfstellen Deutschlands hilft, Verbrauchervertrauen wieder aufzubauen, das zuvor durch Rückrufaktionen verloren gegangen ist. Die Botschaft: Bei Hundenahrung aus Fleischsaftgarung geht es vorrangig um die Gesundheit der Hunde und nicht um Erträge. Das werden die Verbraucher honorieren. Das Hygienekonzept für Hundenahrung aus Fleischsaftgarung eignet sich somit auch als ein Beispielgeber für alle anderen Herstellungsmethoden von Hundefutter.

Soll man sich rein auf Hundefutter-Rückruf-Aktionen verlassen?

Die Frage ist berechtigt, denn die Sorge um Leben und Gesundheit des Vierbeiners begleitet den Verbraucher zusehends. Mit zur Sorge trägt auch die Frage bei, ob alle oben geschilderten Fälle bekannt werden. Hier ist jeder Verbraucher gefragt, selbst beizutragen.

Ein Hundefutter-Rückruf-kann natürlich erst dann erfolgen, wenn ein Fall von verdorbenem Hundefutter o.ä. erkannt wurde. Und es kann nötig sein, dass eine Behörde dem Nachdruck verleiht. Eine Behörde ist hier auch der richtige Ansprechpartner für den Verbraucher.

In Deutschland wenden sich Verbraucher je nach Grund der Beanstandung an die Ämter für Lebensmittelüberwachung oder an den Verbraucherschutz oder auch an Ordnungsämter, Veterinärämter und Eichämter. Die Behörden überprüfen abgegebene oder eingesandte Proben oder überprüfen Sachverhalte oft auch vor Ort. Gut für den Verbraucher: die Beschwerde-Prüfungen sind kostenfrei.

Wenn dem Verbraucher keine Rückmeldung zum Ergebnis der Beschwerde übermittelt wird, empfiehlt sich der Gang zur Verbraucherzentralen oder zur Behörde selbst.

Was darf man sich von der Beschwerde erwarten?

Zeigt die Beschwerde, dass tatsächlich Grund zur Beanstandung besteht, kann dies in eine Hundefutter-Rückruf-Aktion münden. Ebenso kann eine Meldung über die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) an das RASFF erfolgen. Mit einer Meldung an das RASFF sollen EU-weit Verbraucher geschützt werden.

Quellen

* RASFF – Europäisches Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (https://webgate.ec.europa.eu/rasff-window/screen/list)

* https://www.produktwarnung.eu/?s=hundefutter

Häufige Fragen zum Hundefutter-Rückruf

Welches Hundefutter wird zurückgerufen?

Die Healthfood24 GmbH hat in einigen Chargen ihres Produkts „Wolfsblut Atlantic Tuna“ erhöhte Bleigehalte festgestellt. Diese Entdeckung wurde öffentlich über die Webseite produktrueckrufe.de bekannt gegeben. Die Kunden, die das betroffene Produkt gekauft haben, werden aufgefordert, es umgehend zurückzugeben, da der Verzehr gesundheitliche Risiken birgt. Healthfood24 GmbH hat Maßnahmen ergriffen, um die Produktion zu überprüfen und zukünftige Vorfälle zu vermeiden.

Die betroffenen Chargen und Packungsgrößen wurden in einem Rückruf bekannt gegeben. Es handelt sich um eine Vielzahl von Produkten, die möglicherweise eine Gefahr für die Verbraucher darstellen. Es wird empfohlen, alle betroffenen Produkte zurückzugeben oder nicht zu verwenden, um mögliche gesundheitliche Risiken zu vermeiden.

  1. Atlantic Tuna 500g mit der Chargennummer W-508744 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 14.05.2024
  2. Atlantic Tuna 15kg mit der Chargennummer W-499893 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 3.7.2023
  3. Atlantic Tuna 2kg mit der Chargennummer W-510432 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 17.09.2023
  4. Atlantic Tuna 2kg mit der Chargennummer W-526442 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 24.2.2024
  5. Atlantic Tuna 500g mit der Chargennummer W-508744 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 15.08.2023
  6. Atlantic Tuna 15kg mit der Chargennummer W-534294 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 14.05.2024
  7. Atlantic Tuna 2kg mit der Chargennummer W-526442 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 24.06.2023
  8. Atlantic Tuna 2kg mit der Chargennummer W-499892 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 14.06.2023
  9. Atlantic Tuna 2kg mit der Chargennummer W-495232 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 04.06.2023
  10. Atlantic Tuna 15kg mit der Chargennummer W-495233 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 27.04.2023

Es wird empfohlen, die Packungen bei den jeweiligen Händlern zu reklamieren. In Deutschland wurde das Hundefutter unter anderem auch bei einer Reihe von Online-Händlern verkauft.

Welches Hundefutter wird von Fressnapf zurückgerufen?

Aufgrund einer Überschreitung des Höchstgehalts an Ambrosia-Samen ruft die AGROS Trading GmbH das „MultiFit Streufutter 2,5 kg“ mit dem Haltbarkeitsdatum 30.06.2024 zurück, wie die Fressnapf Tiernahrungs GmbH mitteilt. Obwohl Ambrosia-Samen für Tiere unbedenklich sind, können sie beim Verstreuen auf die Erde Keimung und Wachstum einer Ambrosia-Pflanze auslösen. Diese Pflanze produziert Pollen, die bei Menschen allergische Reaktionen auslösen können. Um das Risiko einer allergischen Reaktion bei Menschen zu minimieren, hat das Unternehmen beschlossen, das betroffene Produkt aus dem Verkehr zu ziehen und Kunden aufzufordern, das Futter zurückzubringen.

Wer haftet bei einem Rückruf?

Der Hersteller von Hundefutter hat die gesetzliche Verpflichtung, sicherzustellen, dass das von ihm hergestellte Futter sicher für den Verzehr von Hunden ist. Wenn ein Rückruf des Hundefutters notwendig wird, weil es gesundheitsschädlich ist, haftet der Hersteller für alle Schäden, die durch das fehlerhafte Futter entstanden sind. Der Hersteller hat in diesem Fall die Verantwortung, das fehlerhafte Futter zurückzurufen und sicherzustellen, dass es nicht mehr auf dem Markt erhältlich ist.

Die Haftung des Herstellers bei einem Rückruf von Hundefutter umfasst in der Regel folgende Aspekte:

  1. Schadensersatz: Der Hersteller muss den Geschädigten den entstandenen Schaden ersetzen, dazu können Tierarztkosten, Verdienstausfall oder Schmerzensgeld gehören.
  2. Rückrufkosten: Der Hersteller muss die Kosten für den Rückruf des fehlerhaften Hundefutters übernehmen, dazu können Kosten für die Rücknahme und Vernichtung des Futters sowie die Kosten für die Kommunikation mit den Kunden gehören.
  3. Strafen: Wenn der Hersteller gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen hat, kann er auch mit Strafen belegt werden, dazu können Geldstrafen oder sogar der Entzug der Zulassung zur Herstellung von Hundefutter gehören.

Neben dem Hersteller kann auch der Händler von Hundefutter haftbar gemacht werden, wenn das von ihm verkaufte Futter fehlerhaft ist und ein Rückruf notwendig wird. Die Haftung des Händlers umfasst in der Regel folgende Aspekte:

  1. Produkthaftung: Der Händler haftet für alle Schäden, die durch das fehlerhafte Hundefutter entstanden sind, auch wenn er selbst nicht dafür verantwortlich ist. Der Händler kann sich nur dann von seiner Haftung befreien, wenn er nachweisen kann, dass der Fehler bereits bei der Herstellung des Futters vorhanden war und er alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um den Fehler zu vermeiden.
  2. Rückrufkosten: Der Händler muss die Kosten für den Rückruf des fehlerhaften Hundefutters übernehmen, dazu können Kosten für die Rücknahme und Vernichtung des Futters sowie die Kosten für die Kommunikation mit den Kunden gehören.
  3. Schadensersatz: Wenn der Händler gegen seine Informationspflichten verstoßen hat, kann er auch dazu verpflichtet werden, den Geschädigten den entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Händler ist zum Beispiel verpflichtet, seine Kunden über einen Rückruf zu informieren und ihnen den Kaufpreis zu erstatten.

Es ist wichtig zu beachten, dass sowohl der Hersteller als auch der Händler von Hundefutter in der Regel eine Produkthaftpflichtversicherung abschließen, um sich vor den finanziellen Folgen eines Rückrufs oder einer Produkthaftungsklage zu schützen.

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