Der Einstellvertrag für den Offenstall

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Wer sein Pferd in einem Offenstall unterbringen möchte, sollte sich nicht nur von der schönen Auslauffläche für die Pferde beeindrucken lassen, sondern darauf achten, dass auch alles Rechtliche korrekt geregelt wird.

Was ist zu beachten, wenn man sein Pferd in einem Offenstall unterbringen möchte?

Es ist in jedem Fall ein schriftlicher Vertrag zu schließen, in dem möglichst alle Eventualitäten bereits im Vorfeld geregelt sind. Dies kann später Ärger und ungewollte Kosten ersparen. Im Vertrag sollte unbedingt festgehalten werden, welche Dienstleistungen und Pflichten der Stallbetreiber übernimmt, für welche Sachverhalte er haftet und für welche nicht.

Ebenso wichtig sind die Pflichten des Einstellers, zum Beispiel die Zahlungsmodalitäten oder eventuell abzuschließende Versicherungen. Denn auch ein Pferd kann in einem Reitstall Schaden anrichten. Sollte eine Mitnutzung von Reitflächen gewünscht sein, müssen auch diese Bedingungen mit in den Einstellvertrag für den Offenstall mit einfließen.

Ebenso sollten dringend eventuelle Pfandrechte mit berücksichtigt werden. Dies kann zum Beispiel zum Problem werden, wenn der Einsteller mit Zahlungen in Verzug gerät. Hier muss für beide Seiten klar sein, wie dies gehandhabt wird. So zum Beispiel ob der Einstellbetrieb überhaupt ein Pfandrecht hat und welche Dinge gepfändet werden dürfen, zum Beispiel Reitzubehör oder auch das Tier selbst. Im übrigen gelten die Bestimmungen, wie sie in übrigen Einstellverträgen gültig sind.

Der Betreiber eines Pferdestalls sollte also schon im Vorfeld exakt klären, wer im Falle eines Schadens zahlt. Aus diesem Grund setzen viele Eigentümer auf eine Art Stallgemeinschaft mit entsprechender Haftung in Schadensfällen. Ob sich das für beide Seiten rechnen kann, hängt in erster Linie auf die individuellen Konditionen an.

Wie bei Verträgen üblich, müssen beide Parteien zustimmen und wer zu harte Konditionen setzt (zum Beispiel finanziell eine zu starke Mithaftung bei Schäden im Offenstall), kann unter Umständen ohne Kunde bleiben. Dann kommt der Einstellvertrag für den Offenstall nicht zustande, dem Eigentümer gehen Einnahmen verloren und der Offenstall bleibt ohne Pferde und leer.


Bildnachweis: Titelbild: ©Shutterstock – gyn9037

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