Verstoß gegen das Tierschutzgesetz? Schafhaltung in Westerheve zur Anzeige gebracht
Gleich mehrere Hinweise von Touristen über humpelnde und kranke Schafe der Schäferei Willi H. in Westerheve erhielt die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. und erstattete Anzeige beim Veterinäramt in Husum. Laut PETA Deutschland verstoße die Schäferei gegen §§ 17, 18 Tierschutzgesetz in Verbindung mit den §§ 2-4 der Tierschutznutztierhaltungsverordnung. Touristen meldeten im September und Oktober zahlreiche humpelnde Schafe am Deich von Westerheve und konnten dies auch durch Videoaufnahmen belegen.
„Die Schafe am Deich sollen ein idyllisches Bild liefern. Doch Touristen sind schockiert, denn ein Großteil der Schafe lahmt und humpelt stark. Für mitfühlende Menschen ein Bild des Grauens, denn schon jedes Kind weiß, dass Tiere dann humpeln, wenn sie starke Schmerzen haben. Der Halter scheint nur an das Fleisch der Tiere zu denken, nicht an ihr Wohlbefinden“, so Dr. Edmund Haferbeck, promovierter Agrarwissenschaftler mit Fachstudium Tierproduktion von PETA Deutschland e.V.
Laut den Tierschützern handle es sich im vorliegenden Fall um dauerhafte erhebliche und sich wiederholende Leiden, Schmerzen und Schäden, die strafrechtlich relevant sind. Auch der Kommentar zum Tierschutzgesetz spreche deutlich von erheblichen Leiden in Verbindung mit Lahmheiten. Die Verantwortlichen in der Schäferei seien von Zeugen auf das Problem angesprochen worden und stellten das Lahmen von Schafen als völlig normale Verhaltensweise dar. Dadurch hätten sie sich als Tierhalter disqualifiziert. In diesem Zusammenhang erinnert PETA Deutschland e.V. auch andere Tierhalter an die Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere. Demnach muss das Befinden der Tiere mindestens einmal täglich durch direkte Inaugenscheinnahme von einer für die Fütterung und Pflege verantwortlichen Person überprüft werden, soweit erforderlich, unverzüglich Maßnahmen für die Behandlung, Absonderung in geeignete Haltungseinrichtungen mit trockener und weicher Einstreu oder Unterlage oder die Tötung kranker oder verletzter Tiere ergriffen sowie ein Tierarzt hinzugezogen werden. PETA Deutschland e.V. verfügt im Übrigen über mehrere Urteile von Strafgerichten, die genau solche fehlerhafte Haltungen verurteilt haben.
PETA Deutschland e.V. macht darauf aufmerksam, dass Tierhalter nach dem Tierschutzgesetz verpflichtet sind, durch geeignete Unterstände ihrem Tier ausreichend Schutz vor Kälte, Wind und Nässe zu geben. Noch viel zu häufig käme es zu Erfrierungen von Gliedmaßen, zu Unterkühlungen oder zum Tode durch Erfrieren bei Pferden, Schafen oder Rindern. Den Tieren in der Freilandhaltung würde weniger die Kälte zusetzen sondern vielmehr seien Unterkühlungen bei Temperaturen um 0°C mit gleichzeitigem Regen und Wind zu erwarten. Dabei könne selbst ein guter Ernährungszustand die Kälte und Nässe nicht kompensieren. Ein Unterstand, auf 3 Seiten geschlossen, verhindere die Auskühlung des Körpers bei eisigem Wind und klirrender Kälte und schütze vor Durchfeuchtung des Haarkleides bei anhaltender Nässe.
Quelle: Pressemeldung PETA Deutschland e.V.
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