Der Pferdeeinstellungsvertrag

01.09.2003 | Münster
In einer losen Reihe beschäftigen wir uns mit Themen aus dem Reitsport

Das erhebliche Haftungsrisiko des Betreibers eines Weide- und Boxenpensionsstalles wird an einem Urteil des Ober-landesgerichtes Frankfurt deutlich. Der Inhalt der Entscheidung lässt sich in einem Satz zusammenfassen, dass der Stallinhaber Schadenersatz leisten muss, wenn ein Pensionspferd in seinem Stall zu Schaden kommt und er nicht beweisen kann, dass ihn kein Verschulden trifft.

Inhaber eines Pensionsstalles in Beweisnot

Oliver Eick*, der Kläger des vom Oberlandesgerichtes Frankfurt zu entschei-denden Rechtsstreites, war Eigentümer A einer Stute, die er zur Zucht einsetzte. Er übergab das Pferd zum Zwecke der Bedeckung durch einen Hengst in die Obhut des Hengsthalters, Klaus Neu*. In dessen Stall verendete die Stute. Als Todesursache wurde ein Zerreißen des Magens wegen einer akuten Erweiterung festgestellt.

Die Vertragspflichten

Das Oberlandesgericht umriss zunächst einmal die Verpflichtungen, die sich aus dem mündlich abgeschlossenen Einstel-lungsvertrag ergaben. Insoweit sind die vom Gericht entwickelten Grundsätze auf alle Einstellungsverträge zu übertragen. Neben der Überlassung der Box hatte Klaus Neu* die Aufgabe übernommen, das Pferd zu füttern und zu versorgen. Das Oberlandesgericht leitete darüber hinaus aus dem Vertrag die Pflicht ab, das Pferd nach Beendigung der Bedeckung lebend Oliver Eick" zu übergeben. Dieser Pflicht hatte Klaus Neu* nicht mehr nachkommen können, nachdem die Stute verendet war. Daran knüpfte das Oberlandesgericht die Schadener-satzpflicht des Stallinhabers an. Die Begründung seines Urteils beinhaltet in ihrem Kern die Aussage:

Der Stallinhaber haftet auf Schadenersatz, weil ihm die Erfüllung seiner Herausgabepflicht hinsichtlich des ihm anvertrauten Pferdes unmöglich geworden ist.

Die Beweisnot des Hengsthalters

Nach Auffassung des Oberlandesgerichtes hätte sich Klaus Neu* der Schadenersatzpflicht nur entziehen können, wenn er den Beweis hätte führen können, dass ihn am Tod der Stute kein Verschulden traf. Selbst wenn die Todesursache letztlich ungeklärt sei, müsse von einer Beweislastumkehr zulasten des Stallinhabers ausgegangen werden. Hieraus ergibt sich das eigentliche Problem. In vielen Fällen kann die Todesursache nicht geklärt werden und erst recht das fehlende Verschulden des Stallinhabers " nicht bewiesen werden. Seit dem 01.01.2002 gilt nach der Neufassung von § 280 Abs. 1 BGB, dass die Beweislast für fehlendes Verschulden beim Stallinhaber liegt.

Fazit:

Der Inhaber eines Pensionsstalles hat sehr weitgehende Pflichten. Sie lassen sich verallgemeinert in dem Grundsatz zusammenfassen, dass er jeden vermeidbaren Schaden vom eingestellten Pferd fernhalten muss. Dazu gehört die Überlassung einer technisch einwandfreien Box, einer ordnungsgemäß eingezäunten Weide ebenso wie die Verwendung einwandfreien Futters. Verletzt er eine der ihm obliegenden Vertragspflichten fahrlässig, so hat er Schadenersatz zu leisten. Ist beispielsweise der Verlust eines wertvollen Zuchthengstes oder Turnierpferdes zu beklagen, so kann ein einziger Schadenersatzanspruch der Höhe nach den Ertrag aus einer mehrjährigen Pensionspferdehaltung übersteigen. Die Situation ist für den Stallinhaber um so brisanter, als ihm - nun mehr auch laut BGB - die Beweislast dafür obliegt, dass die von ihm begangene Pflichtverletzung für den eingetretenen Schaden nicht ursächlich war. Es liegt deswegen geradezu auf der Hand, die Frage zu stellen, ob nicht das Haftungsrisiko des Stallinhabers durch einen Versicherungs-vertrag abgedeckt werden kann. Wichtig zu wissen: Die übliche Betriebshaft-pflichtversicherung umfasst das Risiko nicht, weil nach § 4 der allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen Schäden am eingestellten Pferd vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.

Der Pensionsstallinhaber sollte sich ferner Gedanken machen, ob er die Risiken für Streitigkeiten aus der Vermietung einer Box, wie z.B. Nichtzahlung der Boxenmiete oder Beschädigung der Box durch ein eingestelltes Tier alleine tragen möchte oder an die Rechtsschutzversi-cherung des LVM übergibt. Der Pferdehalter sollte den Gedanken an eine Pferde-Lebensversicherung nicht zu weit von sich schieben, denn über eine Police des LVM können Pferde gegen folgende Gefahren versichert werden: Tod oder Nottötung, Unbrauchbarkeit, Zuchtuntauglichkeit, Diebstahl oder Raub, Verlust der Leibesfrucht. Es liegt in der Entscheidung des Pferdehalters, ob er sein Pferd gegen alle Gefahren versichert oder lediglich eine Ausschnittsdeckung wünscht.

Quelle: Pressemeldung LVM Versicherungen

Dieser Beitrag wurde bisher 192 mal gelesen.
(Rang 76 auf haustier-news.de)

Klicken Sie hier um zum Anfang der Seite zu gelangen.

Weitere News

Faszination Vogelzug bei den 3. Zugvogeltagen im Nationalpark Niedersächsischen Wattenmeer

11.10.2011 | Beobachten, erleben, mitmachen ist das Motto bei über 150 Veranstaltungen vom 22. bis 30.10. 2011 auf allen...

weiter in Faszination Vogelzug bei den 3. ...

Auch 2011 wieder "St. Wauli" - das große Hamburger Hundefest für die ganze Familie

426 mal gelesen. Rang 4 auf haustier-news.de.

11.04.2011 | Bereits zum fünften Mal lädt Fressnapf am 29. Mai alle Hundeverrückten und ihre Familien zum großen Hundefest...

weiter in Auch 2011 wieder "St. Wauli" - das ...

Eltern befürworten frühen Sex

04.03.2011 | Die Eltern im neuen Videospot der Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e. V. können es gar nicht abwarten,...

weiter in Eltern befürworten frühen Sex ...

"HonigLand Rheinland-Pfalz" / Wanderausstellung in Nieder-Olm

319 mal gelesen. Rang 20 auf haustier-news.de.

18.10.2010 | Die Wanderausstellung "HonigLand Rheinland-Pfalz" ist vom 25.10.. 05.11.2010 während der Öffnungszeiten in den...

weiter in "HonigLand Rheinland-Pfalz" / ...

Spinnen-Expedition auf Zeche Nachtigall

22.09.2010 | LWL-Industriemuseum lädt ein zur Zechen-Safari

weiter in Spinnen-Expedition auf Zeche ...



Aktuelles

Die Nordsee kommt nach Hannover!

Am 15. und 16.10.2011 ist "Die Nordsee" zu Gast in Hannover....

weiter ...

Neuigkeiten

Mit Großgeräten Biomarkern und Signalstoffen auf der Spur

In den Lebenswissenschaften spielen bildgebende Verfahren...

weiter ...

Tierschutz- Skandal in Schäferhundzucht am Bodensee aufgedeckt

In ihrer neuesten Undercover-Recherche dokumentiert die...

weiter ...

Weitere Themen

Vom Stall in die Gasleitung

Biogasanlage Barleben vergärt überwiegend Schweinegülle und...

weiter ...

Die Hunde sind los auf St. Wauli - großes Hamburger Hundefest für die ganze Familie

Bereits im fünften Jahr sind am kommenden Sonntag von 11 bis...

weiter ...

Archiv

Pokerkurs als Geschenkidee?

Geschenke für Männer zu finden, ist oft deutlich schwieriger...

weiter ...

Bodenmaiser Feuernächte werden durch 50 edle Metall- Laternen erweitert

70 Zentimeter hohe Beleuchtung wird Einzelhändlern und...

weiter ...