Bundesregierung ändert ihren Kurs bei der Bewertung von Massentierhaltung im Außenbereich
Wir begrüßen, dass die Bundesregierung nach einem zweiwöchigen Lernprozess nun eindeutig erklärt, dass sie die Ausweitung von Massentierhaltungsanlagen auf Grundlage des § 35 Abs. 1, Nr. 4 BauGB zumindest rechtlich für bedenklich hält. Noch am 5. Mai 2010 sah die Bundesregierung in ihrer Antwort auf unsere erste Frage hierzu ausdrücklich "keinen Handlungsbedarf".
Aus ökologischen Gründen ist der Außenbereich baugesetzlich (§ 35) besonders geschützt. Betreiber von Massentierhaltungsanlagen berufen sich zurzeit auf § 35 Abs. 1, Nr. 4 BauGB, der ursprünglich nur einen Auffangtatbestand für atypische Fälle bilden sollte. Die Praxis sieht anders aus. Das bestätigt jetzt auch die Bundesregierung: 80 Prozent der Tierhaltungsanlagen werden nach 35 Abs. 1, Nr. 4 BauGB genehmigt. Die Genehmigung ist somit also nicht die Ausnahme sondern die Regel. Es ist deshalb sehr erfreulich, wenn die Bundesregierung nun doch prüfen will, ob die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert werden müssen.
Wir haben das schon intensiv geprüft und einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Baugesetzbuches vorgelegt. Mit einer solchen Gesetzesänderung kann die massive und ungesteuerte Expansion von Mastanlagen in den Außenbereichen der Kommunen eingedämmt werden. Wir hoffen, dass die Bundesregierung ihren Bedenken folgt und unseren Antrag unterstützt
Quelle: Pressemeldung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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