Angriff der Groß-Zirkusse gegen PETA Deutschland e.V. abgewehrt

29.09.2008 | Gerlingen/Hamburg
Landgericht Hamburg auf der Seite der Tierrechtler / Forderung nach Wildtierhaltungsverbot in Zirkussen ist aktueller denn je

Die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. informierte vor einigen Wochen in einem Rundschreiben Oberbürgermeister und Landräte darüber, dass sie laut aktuellem Gesetzesstand keine städtischen Flächen mehr für Zirkus-Gastspiele mit Wildtierhaltung zur Verfügung stellen müssen. PETA Deutschland bat von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und die Reaktionen der Kommunen und Kreise waren durchweg verständnisvoll und davon geprägt, endlich vom Bundesgesetzgeber das vom Bundesrat 2003 bereits initiierte Wildtierhaltungsverbot für einige Tierarten erlassen zu bekommen. Dieses Rundschreiben veranlasste sechs Zirkusunternehmen, eine Unterlassungsklage gegen PETA Deutschland e.V. beim Landgericht Hamburg einzureichen. Die Zirkusunternehmen Voyage, Zirkus Krone, Fliegenpilz, Barum, Probst und Universal Renz meinten, dass das Rundschreiben von den Städten und Kreisen falsch verstanden werden könne und das PETA Deutschland e.V. suggerierte, dass bereits ein Verbot der Wildtierhaltung in Deutschland bestehen würde. Nach dem Willen der Zirkusse sollten entsprechende Passagen unterlassen werden. Außerdem wurde gegen PETA Deutschland e.V. der Vorwurf des Boykottaufrufs erhoben und der gemeinnützige Verein sollte verpflichtet werden, eine Richtigstellung zu verschicken.

All diese Forderungen der Zirkusse fanden vor der Pressekammer des Landgerichts Hamburg keinen Niederschlag, Az. 324 0 359/08. Es könnten nicht 6 von ca. 120 Wildtiere haltenden Zirkusunternehmen (insgesamt gibt es ca. 350 Zirkusse in Deutschland) eine solche Unterlassungsklage gegen die „Produktkritik“ Wildtiere im Zirkus klagen. Es sei erst recht kein Boykottaufruf.

Dr. Edmund Haferbeck, der PETA Deutschland e.V. in der mündlichen Verhandlung am 26.09.2008 vertreten hatte, kommentiert: „Wir haben auf Vorschlag des Gerichts richtig gestellt, dass PETA Deutschland e.V. nicht behaupten wollte und auch nicht wird, dass mit dem Beschluss des Bundesrates bereits ein Wildtierverbot in Deutschland existieren würde. Die gesamten Kosten des Verfahrens, auch die Anwaltskosten von PETA Deutschland e.V., müssen von den Zirkusunternehmen bei einem hohen Streitwert von 150000 Euro übernommen werden.“

Auch dieser gescheiterte Versuch, PETA Deutschland e.V. einen Maulkorb zu verpassen, wird die Tierrechtsbewegung vorwärts auf den Weg zu einem Wildtierhaltungsverbot bringen, wie es bereits in mehreren europäischen Nachbarländern existiert.

Bereits der Tierschutzbericht der Bundesregierung 2003 führt aus: „Die Autoren lehnen das Mitführen von Menschenaffen, Tümmlern, Delfinen, Greifvögeln, Flamingos, Pinguinen. Nashörnern und Wölfen in Zirkussen oder mobilen Tierhaltungen ab und fordern, dass für diese Tiere keine neuen Erlaubnisse nach § 11 Tierschutzgesetz mehr erteilt werden. Damit wird die Haltung dieser Tiere als Zirkustiere auslaufen.“

Am Rande des Prozesses wurde bekannt, dass eines der klagenden Zirkusunternehmen, Circus Barum GmbH, seinen Zirkusbetrieb wohl zum Ende Oktober 2008 einstellen wird.

Quelle: Pressemeldung PETA Deutschland e.V.

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